Wir beraten und vertreten Sie im Jagdrecht, zu Fragen der Jagdpacht (u.a. Gestaltung und Überprüfung von Pachtverträgen, Jagdpachtminderungen, Kündigung von Jagdpachtverträgen) und des Wild- und Jagdschadens.
Jagdrecht
Das Jagdrecht umfasst alle gesetzlichen Regelungen, die die Ausübung der Jagd betreffen. Es dient dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung wildlebender Tiere sowie der Wahrung der Interessen von Landbesitzern und Jägern.
- Jagdausübung: Die Jagd darf nur von Personen ausgeübt werden, die im Besitz eines gültigen Jagdscheins sind. Dieser wird nach einer erfolgreich abgelegten Jägerprüfung und einem Nachweis der Zuverlässigkeit und körperlichen Eignung ausgestellt.
- Jagdrecht und Jagdbezirke: Das Jagdrecht ist mit dem Grundeigentum verbunden. Eigentümer von Grundstücken haben das Recht zur Jagd auf ihrem Land. In Deutschland werden Jagdbezirke in Eigenjagdbezirke und gemeinschaftliche Jagdbezirke unterteilt. Eigenjagdbezirke sind Flächen ab einer bestimmten Größe, auf denen der Eigentümer das Jagdrecht selbst ausüben kann. Gemeinschaftliche Jagdbezirke entstehen durch die Zusammenlegung kleinerer Grundstücke.
- Wildhege: Die Wildhege umfasst alle Maßnahmen, die zur Erhaltung und Pflege eines artenreichen und gesunden Wildbestandes dienen. Hierzu zählen unter anderem die Fütterung, die Pflege von Lebensräumen und die Regulation des Wildbestandes.
- Jagdzeiten und Schonzeiten: Das Jagdrecht legt fest, wann welche Wildarten bejagt werden dürfen. Diese Jagdzeiten variieren je nach Art und Region. Während der Schonzeiten ist die Jagd verboten, um den Tieren die Fortpflanzung und Aufzucht ihrer Jungen zu ermöglichen.
Agrarrecht
Das Agrarrecht regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft und umfasst zahlreiche Themenbereiche, die für Landwirte von Bedeutung sind.
- Agrarstruktur: Die Agrarstrukturpolitik zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft zu stärken, landwirtschaftliche Betriebe zu fördern und den ländlichen Raum zu entwickeln. Hierzu gehören Förderprogramme, Strukturverbesserungen und Maßnahmen zur Flurbereinigung.
- Landwirtschaftliche Förderung: Landwirte können verschiedene Fördermittel und Subventionen in Anspruch nehmen, die von der Europäischen Union, dem Bund und den Ländern bereitgestellt werden. Diese Förderungen dienen unter anderem der Modernisierung von Betrieben, dem Umweltschutz und der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum.
- Bodenrecht: Das Bodenrecht regelt den Erwerb, die Nutzung und die Veräußerung landwirtschaftlicher Flächen. Es beinhaltet Vorschriften zum Bodenschutz, zur Flächennutzung und zur Bodenbewirtschaftung.
- Pacht- und Nutzungsrecht: Viele landwirtschaftliche Flächen werden nicht vom Eigentümer selbst bewirtschaftet, sondern verpachtet. Das Pacht- und Nutzungsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Verpächter und Pächter, einschließlich Pachtverträgen, Kündigungsfristen und Pachtpreisen.
- Umwelt- und Naturschutz: Landwirte sind verpflichtet, umweltschonend zu wirtschaften und den Naturschutz zu berücksichtigen. Dies umfasst Maßnahmen zum Schutz von Boden, Wasser und Luft sowie den Erhalt der Artenvielfalt. Hierzu gehören auch Regelungen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln.
Sowohl das Jagd- als auch das Agrarrecht sind komplexe Rechtsgebiete mit zahlreichen Vorschriften und Regelungen.
Wir beraten und vertreten Sie im Jagdrecht zu Fragen der Jagdpacht (u.a. Gestaltung und Überprüfung von Pachtverträgen, Jagdpachtminderungen, Kündigung von Jagdpachtverträgen) und des Wild- und Jagdschadens.
Rechtliche Fragen zur Erteilung und Widerruf von Jagdscheinen und Waffenbesitzkarten (sog. waffenrechtliche Unzuverlässigkeit) gehören ebenfalls zu unserem Betätigungsfeld.
Im Agrarrecht vertreten wir Mandanten fundiert im landwirtschaftlichen Pachtrecht (Beratung und Ausgestaltung von Pachtverträgen, Durchsetzung von Ansprüchen oder Abwehr unberechtigter Forderungen).