Zum Hauptinhalt springen

Reiserecht

Im Bereich des Reiserechts unterstützen wir Sie bei allen rechtlichen Fragen rund um Ihre Reise. Dies umfasst die Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Flugverspätungen, -annullierungen oder Gepäckverlust, die Klärung von Problemen mit Pauschalreisen sowie die Geltendmachung von Schadensersatz bei Reisemängeln. Wir beraten sowohl Reisende als auch Reiseveranstalter und setzen uns für eine schnelle und effiziente Lösung Ihrer Anliegen ein. 

Pauschalreisen

Eine Pauschalreise ist eine Kombination aus mindestens zwei verschiedenen Reiseleistungen, die für einen Gesamtpreis angeboten und für eine Dauer von mehr als 24 Stunden oder mit einer Übernachtung gebucht werden.

  • Reisevertrag: Der Reisevertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter. Er muss schriftlich festgehalten werden und bestimmte Mindestangaben enthalten, wie zum Beispiel die Reisedaten, den Gesamtpreis und eine detaillierte Leistungsbeschreibung.
  • Reisepreissicherungsschein: Reiseveranstalter sind verpflichtet, dem Reisenden einen Sicherungsschein auszuhändigen. Dieser Schein schützt den Reisenden im Falle einer Insolvenz des Veranstalters und garantiert die Rückerstattung des gezahlten Reisepreises oder die Fortsetzung der Reise.
  • Reisemängel: Sollte die Reise nicht den vertraglich vereinbarten Leistungen entsprechen, spricht man von einem Reisemangel. Der Reisende hat in diesem Fall das Recht, den Mangel beim Reiseveranstalter zu reklamieren und Abhilfe zu verlangen. Kommt der Veranstalter dieser Aufforderung nicht nach, kann der Reisende den Reisepreis mindern oder gegebenenfalls Schadensersatz verlangen.

Individualreisen

Bei Individualreisen bucht der Reisende einzelne Reiseleistungen, wie Flug, Hotel und Mietwagen, separat. Auch hier gibt es spezifische rechtliche Regelungen:

  • Beförderungsvertrag: Bei Flugreisen besteht ein Beförderungsvertrag zwischen dem Reisenden und der Fluggesellschaft. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten während des Fluges, einschließlich der Haftung für Verspätungen, Annullierungen und Gepäckverlust.
  • Hotelvertrag: Der Vertrag zwischen dem Reisenden und dem Hotel regelt die Unterkunftsbedingungen. Dazu gehören unter anderem die Reservierung, der Check-in/Check-out und die Zahlung der Unterkunftskosten.
  • Mietvertrag: Wird ein Mietwagen gebucht, entsteht ein Mietvertrag zwischen dem Reisenden und der Autovermietung. Dieser Vertrag enthält Regelungen zur Nutzung des Fahrzeugs, zur Haftung im Schadensfall und zu den Mietbedingungen.

Fluggastrechte

Die Rechte von Flugreisenden sind in der EU-Fluggastrechteverordnung geregelt. Diese Verordnung schützt Reisende bei Flugverspätungen, Annullierungen und Überbuchungen.

  • Verspätungen und Annullierungen: Bei erheblichen Verspätungen oder Flugausfällen haben Reisende Anspruch auf Betreuungsleistungen, wie Mahlzeiten, Getränke und gegebenenfalls eine Hotelübernachtung. Bei Annullierungen und großen Verspätungen können Reisende auch eine finanzielle Entschädigung verlangen.
  • Gepäckverlust: Bei Verlust, Beschädigung oder verspäteter Lieferung von Gepäck können Reisende Schadenersatzforderungen gegen die Fluggesellschaft geltend machen. Die Höhe des Schadenersatzes ist nach dem Montrealer Übereinkommen begrenzt.

Reiseversicherungen

Reiseversicherungen

Um sich gegen unvorhergesehene Ereignisse abzusichern, können Reisende verschiedene Reiseversicherungen abschließen:

  • Reiserücktrittsversicherung: Diese Versicherung erstattet die Stornokosten, wenn der Reisende die Reise aus einem versicherten Grund, wie Krankheit oder Unfall, nicht antreten kann.
  • Reisekrankenversicherung: Eine Reisekrankenversicherung deckt die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland ab, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden.
  • Reisegepäckversicherung: Diese Versicherung schützt das Reisegepäck gegen Verlust, Diebstahl oder Beschädigung während der Reise.

Rechtliche Beratung

Der Bereich Reise- bzw. Tourismusrecht umfasst eine Vielzahl von teilweise komplexen Rechtsgebieten. Unsere Anwaltsteam ist auf die Problemstellung aus diesem Bereich spezialisiert.

Bei der üblichen Pauschalreise (Hotelaufenthalt und Flug) geht es häufig um Reisemängel, Minderung des Reisepreises, Stornierung und Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude. Daneben gibt es noch die Individualreise, die der Reisende selbst zusammengestellt hat, die auch mit Problemen behaftet sein kann.

Im Luftverkehrsrecht werden Sie fundiert bei Flugverspätungen, Flugannullierungen sowie Nichtbeförderung, also pauschale Ausgleichsansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung von uns beraten und vertreten.

Viele Flugreisende „laufen“ auch nach einer Stornierung des Fluges hinter ihrem Geld her.

Wir fordern für Sie konsequent Ihre bezahlten Flugkosten von der Airline zurück. Dasselbe gilt nach einer Reisestornierung gegenüber dem Reiseanbieter. Diese erstatten -ohne anwaltlichen Beistand- häufig nicht oder nur sehr zögerlich den Reisepreis.