Wir sind spezialisiert auf die umfassende Regulierung von Verkehrsunfällen. Ob Fahrzeugschäden, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Gutachterkosten oder Wertminderung – wir setzen uns für Ihre Ansprüche ein und begleiten Sie durch den gesamten Prozess der Unfallregulierung. Wir übernehmen für Sie die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung, dem Gutachter und der Werkstatt.
Mit unserer Beauftragung begeben Sie sich auf Augenhöhe mit der Haftpflichtversicherung des Verursachers und stellen so „Waffengleichheit“ mit den Mitarbeitern der Versicherung her. Sofern der Verkehrsunfall für Sie nicht zu verhindern war, ist unser Service für Sie kostenlos. Die Haftpflichtversicherung muss diese tragen.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei Bußgeldsachen, wie Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen, sowie Ordnungswidrigkeiten zur Seite. Auch in Verkehrsstrafsachen, etwa bei Trunkenheit im Straßenverkehr oder fahrlässiger Körperverletzung im Zuge eines Unfalls , vertritt er Ihre Interessen kompetent und engagiert.
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die zentrale Rechtsquelle im Verkehrsrecht. Sie regelt das Verhalten aller Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr.
- Verkehrsregeln: Die StVO enthält eine Vielzahl von Verkehrsregeln, die das Verhalten im Straßenverkehr steuern. Dazu gehören unter anderem Regelungen zur Geschwindigkeit, Vorfahrt, Überholen, Parken und zu den Pflichten von Fußgängern und Radfahrern.
- Verkehrszeichen und -einrichtungen: Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind verbindliche Anweisungen, die das Verhalten der Verkehrsteilnehmer lenken. Sie haben Vorrang vor allgemeinen Verkehrsregeln und müssen stets beachtet werden.
- Bußgeldkatalog: Verstöße gegen die StVO werden mit Bußgeldern, Punkten im Fahreignungsregister (Flensburg) und gegebenenfalls Fahrverboten geahndet. Der Bußgeldkatalog listet die jeweiligen Strafen für verschiedene Verkehrsverstöße auf.
Fahrerlaubnisrecht
Das Fahrerlaubnisrecht regelt die Erteilung, Entziehung und Wiedererteilung von Fahrerlaubnissen.
- Führerscheinklassen: Es gibt verschiedene Führerscheinklassen, die jeweils zum Führen bestimmter Fahrzeugarten berechtigen. Die gängigsten Klassen sind B (PKW), A (Motorrad) und C (LKW).
- Fahrerlaubnis auf Probe: Fahranfänger erhalten ihre Fahrerlaubnis zunächst auf Probe. Während dieser Probezeit gelten verschärfte Regelungen, und bei Verkehrsverstößen drohen besondere Maßnahmen wie die Verlängerung der Probezeit oder die Teilnahme an einem Aufbauseminar.
- Entziehung der Fahrerlaubnis: Bei schweren oder wiederholten Verkehrsverstößen kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Die Wiedererteilung ist oft an die Erfüllung bestimmter Auflagen, wie die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), gebunden.
Haftungsrecht im Straßenverkehr
- Verschuldenshaftung: Verursacht ein Verkehrsteilnehmer durch schuldhaftes Verhalten einen Unfall, haftet er für den entstandenen Schaden. Dies umfasst sowohl Sachschäden als auch Personenschäden.
- Gefährdungshaftung: Halter von Kraftfahrzeugen haften auch ohne eigenes Verschulden für Schäden, die durch den Betrieb ihres Fahrzeugs verursacht werden. Diese Gefährdungshaftung ergibt sich aus der erhöhten Betriebsgefahr, die von Fahrzeugen ausgeht.
- Versicherungspflicht: Jeder Fahrzeughalter ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Schäden abdeckt, die anderen durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen. Zusätzlich können freiwillige Kaskoversicherungen abgeschlossen werden, die auch eigene Schäden abdecken.
Strafrechtliche Aspekte
Verkehrsverstöße können nicht nur zu Bußgeldern, sondern auch zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
- Verkehrsstraftaten: Zu den Verkehrsstraftaten zählen unter anderem Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Diese Delikte werden mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet.
- Fahreignungsregister: Im Fahreignungsregister (Flensburg) werden Punkte für schwerwiegende Verkehrsverstöße erfasst. Ab einer bestimmten Punktzahl drohen Maßnahmen wie die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Verkehrsunfallrecht
Bei Verkehrsunfällen spielen verschiedene rechtliche Aspekte eine Rolle.
- Unfallaufnahme: Bei Verkehrsunfällen ist es wichtig, die Unfallstelle abzusichern, die Polizei zu informieren und Unfallbeteiligte sowie Zeugen zu erfassen. Eine umfassende Unfallaufnahme erleichtert die spätere Schadensregulierung.
- Schadensregulierung: Nach einem Unfall muss der entstandene Schaden reguliert werden. Dies umfasst die Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Schmerzensgeld und eventuelle Verdienstausfälle. Die Abwicklung erfolgt in der Regel über die Haftpflichtversicherungen der Beteiligten.
- Gutachten: Zur Klärung der Schuldfrage und zur Feststellung des Schadensumfangs können Gutachten von Sachverständigen erforderlich sein.
Nicht nur bei Blechschäden setzten wir uns sich dafür ein, dass Ihre Schadensersatzansprüche (u.a. Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert bei einem Totalschaden, Wertminderung, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Abschleppkosten) vollständig durchgesetzt werden, sondern auch wenn Sie bei einem Unfall verletzt wurden, fordern wir mit dem notwendigen Nachdruck alle Ansprüche von einem angemessenen Schmerzensgeld über den Haushaltsführungsschaden bis hin zu einer lebenslangen Rente bei schwersten Verletzungen bei der Haftpflichtversicherung des Schädigers ein.
Darüber hinaus vertreten wir Sie im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Bußgeldverfahren und in Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Autokauf und Reparatur.